Kaufmännische Software für Handel, Handwerk und Produktionsbetriebe
Die MwSt-Sätze werden den Artikeln über MwSt-Gruppen zugeordnet. Hierdurch können Sie bei einer Steueränderung die Eingaben zentral durchführen. Neben dem Steuersatz kann einer MwSt-Gruppe auch ein Finanzkonto zugeordnet werden. Bei einer DATEV-Übergabe ist dies in der Regel nicht notwendig, da DATEV standardmäßig die Erlöskonten als Automatik-Konten anlegt, und Sie nur den Bruttobetrag des Erlöses angeben müssen.

MwSt-Gruppen anlegen
Artikel können bei der Eingabe der Preise netto- oder bruttogenau eingegeben werden. Dies ist ein Merkmal für jeden einzelnen Artikel.
In dieser Anzeige erhalten Sie eine Übersicht über die Verteilung der genauen Netto- bzw. Bruttopreise.
Wird nun der Steuersatz geändert, so muss der Artikelstamm neu durchgerechnet werden. Über die Optionen haben Sie Einfluss, wie dies erfolgen soll.
Zur Übergabe an eine Finanzbuchhaltung oder die DATEV ist es erforderlich das MwSt-Konto mit anzugeben.
Diese Option berücksichtigt das jeweilige Artikelmerkmal und rechnet bei einer Steueränderung die Artikel sozusagen im Mischbetrieb neu durch. Bei den zuvor nettogenauen Preisen werden die Nettopreise belassen und nur der Bruttopreis aktualisiert, bei bruttogenauen Preisen wird der Nettopreis angeglichen.
Unabhängig vom Artikelmerkmal werden alle Nettopreise der Steuergruppe beibehalten und nur der Bruttopreis wird neu ermittelt.
Hier werden die existierenden Bruttopreise beibehalten und aufgrund der Steueränderung werden die Nettopreise neu gebildet.
